Impressum / AGB

Stand: Oktober 2013, gültig bis auf Widerruf

1. Geltung

1.1. SBÖR, Unternehmen für authentische Kommunikation, Beratung, Strategie, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Medientrainings erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

2. Vertrauensgrundsatz

SBÖR verpflichtet sich ab dem 1. Gespräch mit dem Kunden zu absoluter Verschwiegenheit – das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich.

Für die Zusammenarbeit ist Offenheit und Ehrlichkeit Voraussetzung. Das erwartet sich SBÖR auch von seinen Kunden, da dies für einen Trainings- oder Projekterfolg maßgeblich ist.

3. Vertragsabschluss

3.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Unternehmens bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch das Unternehmen zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass das Unternehmen zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass es den Auftrag annimmt.

4. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

4.1. SBÖR ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Das Unternehmen wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählten und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. SBÖR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Unternehmen eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SBÖR.

6. Seminar- und Trainingspreis

Der Seminar- bzw. Trainingspreis gilt für die im Angebot bzw. in der Seminarbeschreibung angeführte, maximale TeilnehmerInnenanzahl. Nicht erschienene TeilnehmerInnen begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion.

Im Seminar-/Trainingspreis nicht inkludiert:

a) Seminarraum in der Nähe des Kunden. Im Sinne der Qualität der Seminare behaltet sich SBÖR die Organisation des Seminars und die Organisation des für das Seminar notwendige Equipment (Kameras, Beamer, Ton & Präsentationstechnik) vor.

b) alle im Seminar aufgezeichneten Trainingseinheiten auf CD, DVD oder USB-Stick

Im Seminarpreis inkludiert sind:
a) den Trainingsinhalten entsprechende und den Seminarablauf fördernde Seminarunterlagen.

Zum im Anbot angeführten Preis sind daher anzumietende Seminarräumlichkeiten und Verpflegung der TeilnehmerInnen, die effektiven Reisekosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen und deren Besorgungsgehilfen vom Kunden zu bezahlen.

7. Seminar- und Trainingsvorbereitung

7.1 Selbstverständlich ist das Einholen von Informationen zu Themen, TeilnehmerInnen und darüber hinaus gehende Informationen, die der Qualität und Effizienz des Trainings dienen, zentrale Aufgabe der Trainerin/des Trainers und ist im Preis inkludiert.

7.2 Der Preis beinhaltet außerdem die Vorbereitung der Trainer und so genannter Besorgungsgehilfen (Journalisten, Laienschauspieler, etc.) gemäß dem Kunde-Anliegen sofern dieses Angebot vereinbart wurde und für das Seminar zweckmäßig ist.

8. Änderungen

SBÖR verpflichtet sich dem Kunden allfällige notwendige Änderungen (z.B. Trainertausch aufgrund von Krankheit) unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und garantiert trotz Änderungen die gleiche inhaltliche, sowie didaktische Qualität des geplanten Trainings.

9. Copyright

9.1 Alle Seminarunterlagen und Visualisierungen sind für den persönlichen Zweck und Nutzen des Kunden gedacht.

9.2 Die im Zuge eines Seminars oder einer Projektbegleitung von SBÖR beigestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum von SBÖR. Die darüber hinausgehende, auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist ausnahmslos an die schriftliche Zustimmung von SBÖR gebunden.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen sind 8 Tage netto Kassa ab Erhalt fällig.

10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr als vereinbart. Zudem wird eine Zahlungserinnerung versandt, wofür SBÖR Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen muss.

10.3 Nach erfolgloser Mahnung kann SBÖR Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringung betrauen. Der Kunde ist verpflichtet, die damit einhergehenden notwendigen Kosten zu ersetzen. Sämtliche Preise auf Angeboten verstehen sich exklusive Umsatzsteuer .

11. Stornobedingungen für Seminare und Trainings

Stornobedingungen, die der Kunde bei Bestellung akzeptiert:

11.1 Bei Absage bis 28 Kalendertage vor dem Seminar/Training entstehen keine Kosten.

11.2 Bei Absage zwischen 28 und 7 Kalendertagen vor dem Seminar/Training verrechnet SBÖR 50 % des Gesamthonorars. Bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem Seminar verrechnet SBÖR 100% des Gesamthonorars.

Anmerkung: Storno = jeder Rücktritt, auch Krankheit und Verschiebung! Nennen Sie uns einen Ersatzteilnehmer, der Ihren Platz einnimmt, dann entfällt die Stornogebühr. Es werden ausschließlich Stornierungen in schriftlicher Form (email) anerkannt.

12. Rücktritt vom Vertrag

12.1. SBÖR ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
12.2. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
12.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und der Kunde auf Begehren des Unternehmens weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Unternehmens eine taugliche Sicherheit leistet.

13. HAFTUNG

13.1. Das Unternehmen wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Unternehmens für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand, für auf dem anzustrebenden Konsensweg nicht beilegbare Uneinigkeiten, gilt das zuständige Gericht in Baden.